Weinetikett
Aus RheingauerWein
Das Weinetikett muß folgende Angaben besitzen:
- Prädikat/Klassifizierung
- Jahrgang
- Wenn der Jahrgang angegeben ist, dann muß der Wein zu mindestens 85% aus den Trauben des angegebenen Jahres bestehen.
- Anbaugebiet
- Bei Qualitätsweinen muß das Anbaugebiet angegeben - das Anbaugebiet muß im Rheingau natürlich Rheingau lauten.
- Lage oder Weinort
- Die Qualitätsweine mit Prädikat sind herkunftsmäßig eng abgegrenzt - sie müssen nämlich aus einem einzigen Bereich stammen. Sie können auch den Namen einer Gemeinde, einer Lage oder einer Großlage tragen.
- Rebsorte
- Die Nennung einer Rebsorte ist erlaubt, wenn mindestens 85% aus Weintrauben der angegebenen Rebsorte bereitet ist und diese seine Art bestimmt.
- Geschmack
- Als Geschmacksangabe ist die Bezeichnung "Trocken", "Halbtrocken" oder "Süß" zuläßig, wobei das Weglassen der Geschmacksangabe auf einen milden Wein hinweist.
- Güteklasse
- Die Qualitätsstufen, die angegeben werden dürfen, können Sie unter der Kategorie Wein nachlesen.
- Amtliche Prüfnummer(A.P.Nr)
- Die amtliche Prüfnummer muß auf allen deutschen Qualitätsweinen angegeben werden, ebenso wie ...
- Alkoholgehalt
- der Alkoholgehalt, der in Volumenprozent angegeben wird, genauso wie ...
- Erzeuger oder Abfüller
- Inhalt
- Der Inhalt der Flasche, also der Flascheninhalt muß ebenfalls angegeben werden
- Restzuckergehalt
- Der Restzuckergehalt, den der Wein noch besitzt, darf auf dem Etikett kenntlich gemacht werden.
Quelle: Weingut Anton Doufrain

