Trocken
Aus RheingauerWein
Das Weingesetz gestattet die verständliche Geschmacksangabe "trocken" für herbe Weine. "Trocken" darf ein Wein bezeichnet werden, der einen geringen Restzuckergehalt hat (maximal 4 Gramm pro Liter). Er darf bis 9 Gramm pro Liter betragen, wenn der Gesamtsäuregehalt höher ist und um 2 Gramm im Liter unter dem Restzuckergealt liegt (Merkformel: Säure plus zwei)
Quelle: dwi
