Halbtrocken
Aus RheingauerWein
Seit 1977 darf ein Wein als "halbtrocken", "lieblich" oder "süß" bezeichnet werden. Für halbtrocken gelten hierbei die folgenden Beschränkungen. Ein halbtrockener Wein darf einen Restzuckergehalt von höchstens 18 Gramm haben. Außerdem darf er nicht mehr als 10 Gramm "über der Gesamtsäure liegen" (Merkformel: Säure + 10).
Quelle: dwi
